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Die Trennung von Tisch und Bett
bringt nicht nur die Aufteilung des Hausstandes mit
sich.
Die Exeheleute müssen auch den
gemeinsamen Versicherungsschutz auseinander dividieren.
Bestimmte Verträge kann einer von beiden fortführen.
Nur der andere benötigt eine neue Absicherung. Etwa
bei der Hausratversicherung.
Wer in der gemeinsamen Wohnung
bleibt, kann den Vertrag übernehmen. Gleiches gilt für
die Wohngebäudeversicherung. Allerdings muss sich
derjenige, der Haus oder Wohnung behält, als neuer
Versicherungsnehmer eintragen lassen. bei der
Privathaftpflicht bestimmen die Geschiedenen, wer eine
neue Police abschließt.
Lebensversicherungen dagegen
sind personengebunden. Nach der Scheidung sollte nur
der begünstigte neu festgelegt werden. Statt des
Expartners bieten sich Kinder oder der neue Lebensgefährte
an.
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