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Wie eigenes und gemeinsames Vermögen
behandelt wird:
* Die Zugewinngemeinschaft
ist der gesetzliche Güterstand während der Ehe. Erst
bei der Scheidung wird gegenübergestellt, was am
Anfang und am Ende der Ehe an Vermögen vorhanden war.
Der Zugewinn wird dann aufgteilt. Beispiel: Anfangsvermögen
10000 Mark, Endvermögen 50000 EU. Zugewinn 40000 EU -
macht für beide jeweils 2000 EU Ausgleich.
* Bei der Gütertrennung,
die vereinbart werden muss, behält jeder Partner, was
er hat - sowohl Eigentum als auch Schulden.
* Bei der Gütergemeinschaft
wird das gesamte vorhandene Vermögen von Mann und Frau
gemeinsames Vermögen beider Ehegatten - und dann
entsprechend aufgeteilt.
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