Ehelicher Güterstand: Mit der Eheschließung
beginnt die Zugewinngemeinschaft: Jeder behält sein
Vermögen. Was in der Zeit der Ehe erwirtschaftet wird,
muß am Ende ausgeglichen werden.
Lebensgemeinschaft: Die Ehe ist eine Gemeinschaft von
Tisch und Bett. Die Eheleute sind also grundsätzlich
zum Zusammenleben und zum gegenseitigen Unterhalt
verpflichtet. Die Gemeinschaft kann nicht erzwungen
werden, der Unterhalt schon.
Familienname: Erlaubt ist, was gefällt: Der Name des
Mannes, oder der Name der Frau. Es kann auch jeder bei
seinem alten Namen bleiben oder einen Doppelnamen
annehmen. Aber bei den Kindern muß man sich für einen
Namen entscheiden.
Steuer: Die günstigen Steuerklassen III bis V gibt es
nur für Verheiratet. Und die Partner können sich auch
noch die günstige Kombination aussuchen. Außerdem
sparen sie durch das Ehegattensplitting.
Zeugnisverweigerungsrecht: Wenn ein Partner krumme
Touren dreht, muß der Ehegatte vor Gericht für
oder gegen ihn aussagen. Das gilt auch bei
Verkehrsverstößen.
Gemeinsame Verträge: Was die Eheleute für das tägliche
Leben besorgen, müssen sie auch gemeinsam bezahlen,
egal wer es gekauft hat. Bei größeren Anschaffungen
(Haus, Auto, Reise) gilt: Wer bestellt, zahlt.
Sorgerecht/Vaterschaftvermutung: Kinder, die während
der Ehe geboren werden, gelten als gemeinsame Kinder.
Beide Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
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